Anforderungen an die Beleuchtungsstärke
Gute visuelle Kommunikation und Wahrnehmung erfordern eine ausreichende Ausleuchtung von Gegenständen und vor allem von Gesichtern. Deswegen müssen die Flächen und „Räume“, in denen sich Menschen aufhalten oder bewegen bzw. in denen sie arbeiten, ausreichend beleuchtet sein. Dies lässt sich durch eine optimale zylindrische Beleuchtungsstärke gewährleisten.

Für Bereiche, in denen visuelle Kommunikation besonders wichtig ist, beispielsweise in Büroräumlichkeiten und Bildungseinrichtungen, darf die mittlere zylindrische Beleuchtungsstärke 150 lx nicht unterschreiten, wobei die Gleichmäßigkeit, d. h. das Verhältnis zwischen minimaler und mittlerer Beleuchtungsstärke, ≥ 0,1 betragen muss. Ist der gesamte Raum mit Ausnahme des Wandbereichs als Arbeitsbereich definiert, ist die zylindrische Beleuchtungsstärke für diese Fläche zu berechnen. Werden der Bereich des Arbeitsplatzes, unmittelbare Umgebungsbereiche und Hintergrundbereich separat definiert, wie beispielsweise in Büroräumlichkeiten, müssen die Anforderungen an die zylindrische Beleuchtungsstärke für den Bereich, der der Größe des Arbeitsplatzes und dem unmittelbaren Umgebungsbereich entspricht, erfüllt werden.